AGB Verwertungsreche Bild

Zustimmung über die Verwertungsrechte an
Foto-, Film- und Lichtbildaufnahmen

Nr. 2, gültig ab 01.01.2017


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Rechteinhaber räumt der Lizenznehmerin umfassend alle Rechte am Bild- und Filmmaterial (Lichtbilder, Lichtbildwerke, Filme in Bildformaten und Verbreitungsformen wie z.Bsp. jpeg, raw, bmp, dng, exr, jp2, jpg, jng, png, psd, Film, Kino, Fernsehen, PC, Streaming, RealVideo, Flash, Quicktime, MP2-7, DIRAC,Theora,Flac,VP6-8, AAC, OGG, HD, HD+,HuffYUV, CorePNG (OpenSource) LCL-Codec, Lagarith, FFV1, MSU Lossless; AZW; HDV (Videoformat), AVCHD, WMV, WebM.) gem. § 2 ein und gibt an, dass er im alleinigen Besitz aller erforderlichen Rechte ist resp. bevollmächtigt ist, diese der Lizenznehmerin möglichst vollumfänglich einzuräumen. Die Lizenznehmerin nimmt das Angebot zu den nachfolgenden Bedingungen an.
  2. Die Lizenznehmerin wird die vom Rechteinhaber überlassenen Lichtbildwerke und Filme für Werbe- und redaktionelle Zwecke sowohl in Print- wie auch in allen Onlinemedien der Lizenznehmerin (inkl. Social Media wie Facebook, Instagram oder Nachfolgemodellen sowie bislang noch nicht bekannten, oder neuen Alternativen davon) nutzen. Online sind die Bildwerke und Filmaufnahmen weltweit abrufbar.

§ 2 Rechteeinräumung

  1. Zur Verwirklichung des in der Präambel genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber der Lizenznehmerin unentgeltlich und für die Dauer dieses Vertrags unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, frei von Rechten Dritter, das Recht zur Verwertung ein.
  2. Dies umfasst insbesondere auch:
    • das Recht, die vertragsgegenständlichen Fotos (Lichtbilder oder -werke) und Filme der Öffentlichkeit ganz oder teilweise im Rahmen der Nutzung zur Online-, Print- oder Fernsehwerbung zugänglich zu machen (”Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung”);
    • das Recht, zur Einspeicherung der Bildwerke und Filme in der Website der Lizenznehmerin sowie auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen (Downloadmöglichkeit);
    • das Recht der elektronischen Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung oder Montagen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Bilderwerke sowie Filme ausschnittsweise zu benutzen, zu bearbeiten und zu konvertieren. Bei Änderungen wird die Lizenznehmerin immer die ethischen Grundsätze des Werberates beachten und nie ethisch anstößige Veränderungen vornehmen oder vornehmen lassen.
  3. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind, aber erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den vertragsgegenständlichen Fotos entstehen, ohne dass hierdurch eine neue Nutzungsart begründet wird.

§ 3 Garantie
Der/Die Rechteinhaber versicher(n)t und steh(en)t dafür ein, dass er/sie Inhaber aller Rechte an den vertragsgegenständlichen Bildwerken und Filmen ist/sind und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann/können. Der/Die Rechteinhaber garantier(t)en, dass die lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Ist dem/den Rechteinhaber(n) bekannt, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Fotos Rechte Dritter bestehen, so wird der Lizenznehmer hierauf unverzüglich hingewiesen. Der/Die Rechteinhaber stell(t) en den Lizenznehmer von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetz(t)en ihm ggf. die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 4 Kündigung und Lizenzdauer

  1. Die schriftliche Kündigung aus besonderem Grund bleibt unberührt. Ein Kündigungsgrund ist ein Verstoß des Lizenznehmers gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder der fortgesetzte Verstoß gegen Nebenpflichten trotz mindestens zweimaliger Aufforderung zur Beendigung des Pflichtverstoßes, der dem anderen Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag und die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
  2. Soweit der Vertrag zeitlich limitiert werden soll, ist dies gesondert zu vereinbaren.

§ 5 Löschungspflicht bei Kündigung
Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle vertragsgegenständlichen Bildwerke und Filme, die bei ihr (auf eigenen Servern und Computern oder Datenträgern) vorliegen, zu löschen. Eine Verpflichtung zur Löschung von Datenmaterial im Internet, insbesondere bei Google besteht darüber hinaus nicht.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit die andere Partei dem nicht ausdrücklich zustimmt. Erfüllungsort ist der Verlagssitz.